Teilnahmebedingungen für die Aktion "Mitarbeiter*innen werben Mitarbeiter*innen"

Der Fachkräftemangel im pädagogischen Bereich nimmt laufend zu. Bei immer mehr Trägern können einzelne Gruppen schon gar nicht mehr in Betrieb genommen werden, weil Fachkräfte fehlen. Bei Fröbel wird es häufig dann eng, wenn Kolleg*innen aus verschiedensten Gründen ganz plötzlich und von heute auf morgen in den Einrichtungen ausfallen. Dies belastet die Teams besonders, und es dauert meist eine gewisse Zeit, bis die Stelle nachbesetzt werden kann.

Auf diese Situation möchten wir eingehen und alle Mitarbeiter*innen von Fröbel zu "Fachkräfte-Botschafter*innen" für uns machen. Wenn alle die Augen offen halten, werden wir das notwendige Personal zeitnah gewinnen, uns die Arbeit erleichtern und zukünftig mit netten Kolleg*innen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis bisheriger Fröbelianer*innen zusammenarbeiten. Um das zu fördern haben wir uns zu einer Neuauflage unserer Prämienaktion entschlossen:

Prämienaktion

Sie kennen jemanden in Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis, der/die in einer unserer Fröbel-Einrichtungen arbeiten könnte? Dann empfehlen Sie Fröbel als Arbeitgeber! Alle aktuellen Stellenangebote finden Sie unter www.froebel-gruppe.de/jobs.

Für jede erfolgreiche Anwerbung eines neuen Mitarbeiters oder einer neuen Mitarbeiterin für unsere Fröbel-Einrichtungen in Deutschland (www.froebel-gruppe.de/standorte) können Sie ab sofort eine Geldprämie in Höhe von bis zu 1.000 EUR (brutto) bezogen auf eine Vollzeitkraft erhalten. Für die Anwerbung einer Teilzeitkraft erfolgt die Auszahlung der Prämie anteilig.

Wer kann eine Prämie erhalten?

An der Aktion "Mitarbeiter*innen werben Mitarbeiter*innen" können alle Fröbel-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter teilnehmen, die zum Zeitpunkt der Anwerbung in einem laufenden ungekündigten Arbeitsverhältnis bei der Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH stehen. Es ist unerheblich, ob Sie in Vollzeit oder Teilzeit, befristet oder unbefristet bei uns beschäftigt sind. 

Für welche Anwerbungen gibt es eine Prämie?

Die Aktion zielt auf die Anwerbung von pädagogischen Mitarbeiter*innen für die Fröbel-Einrichtungen in Deutschland ab. Eine Prämie gibt es also z.B. für die Anwerbung staatlich anerkannter Erzieher*innen, Kindheitspädagog*innen oder Kinderpfleger*innen.

Ausnahmen: Keine Prämie gibt es für angeworbene Mitarbeiter*innen, die in den vergangenen 12 Monaten bereits bei Fröbel beschäftigt waren oder es derzeit sind, für bereits bei Fröbel eingesetzte Zeitarbeitskräfte, für Personal, das nachweislich über externe Personalvermittlungsdienstleister oder auf Events (z.B. Bewerbermessen) angeworben wurde sowie für alle Mitarbeiter*innen, die bereits einen Arbeitsvertrag mit Fröbel abgeschlossen haben, die Beschäftigung jedoch zu einem späteren Zeitpunkt aufnehmen werden. Eine rückwirkende Teilnahme (z.B. Anwerbung nach Einstellung) an der Aktion ist ausgeschlossen.

Wer kann nicht an der Aktion teilnehmen?

Diese Fröbel-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nicht an der Aktion teilnehmen: geringfügig Beschäftigte, Praktikant*innen, Aushilfen und Zeitarbeitskräfte. Mitglieder der regionalen Geschäftsleitung, der regionalen Projekt- und Vertriebsleitung, Stabsmitarbeiter*innen sowie Abteilungsleiter*innen können ebenfalls nicht teilnehmen.

Einrichtungsleitungen können nur dann eine Prämie erhalten, wenn sie eine*n neue*n Mitarbeiter*in auf ihrer eigenen Führungsebene empfehlen, also eine Person für die Leitung einer Fröbel-Einrichtung.

Was müssen Sie tun, um Ihre Prämie zu erhalten?

  1. Füllen Sie das Aktions-Formular "Mitarbeiter*innen werben Mitarbeiter*innen" aus. Das Formular bekommen Sie von Ihrer Einrichtungs- bzw. Teamleitung oder Sie laden es aus dem Intranet herunter (zu finden unter Dokumente mit dem Suchwort "Prämie").
  2. Geben Sie das Formular bei Ihrer Einrichtungs- bzw. Teamleitung ab. Diese reicht das Formular bei der Personalverwaltung ein. Das Formular sollte direkt mit den Einstellungsunterlagen bzw. muss bis spätestens 4 Wochen nach Arbeitsbeginn der/des neuen Mitarbeiter*in in der Personalverwaltung eingehen.
  3. Sofern der/die von Ihnen geworbene Bewerber*in bei Fröbel eingestellt wird und die Voraussetzungen für die Prämienzahlung erfüllt sind, wird sie zur Zahlung angewiesen. Wird ein/e Bewerber*in von mehreren Fröbel-Mitarbeiter*innen empfohlen, so wird die zeitlich früheste Empfehlung berücksichtigt. 

Wann erfolgt die Auszahlung der Prämie?

Die Prämie wird in zwei gleichen Teilbeträgen in Höhe von jeweils bis zu 500 EUR (brutto) ausgezahlt. Der erste Teilbetrag wird mit der auf die Anwerbung folgenden Entgeltabrechnung, der zweite Teilbetrag mit der Abrechnung sieben Monate nach dem Dienstantritt der/des Geworbenen ausgezahlt, sofern zu diesem Zeitpunkt beide Arbeitsverhältnisse (das von Ihnen und das neue Arbeitsverhältnis der von Ihnen geworbenen Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters) ungekündigt bestehen.

Hier gibt es alle Informationen und das Antragsformular zum Download: 

Infos & Antrag zur Aktion "Mitarbeiter*innen werben Mitarbeiter*innen (PDF; 141 KB)

Ansprechpartner

Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen zur Prämienaktion an

Mathias Wendlandt
Abteilung Personalbeschaffung
E-Mail: mathias.wendlandt@froebel-gruppe.de

Widerrufsvorbehalt: Die Aktion kann jederzeit widerrufen werden.