Um die öffentliche Förderung eines Kindergartens durch die Gemeinde in Anspruch nehmen zu können, muss der Träger von der zuständigen Jugendbehörde in einem Prüfverfahren als "Träger der freien Jugendhilfe" anerkannt worden sein. Fröbel ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.