Die Richtlinienkompetenz bei der frühkindlichen Erziehung liegt bei den Bundesländern. Jedes Bundesland regelt in seiner Gesetzgebung grundsätzlich die Finanzierung eines Kindergartens – die jeweilige Gemeinde legt die Höhe der Finanzierung, der Elternbeiträge oder möglicher Sonderfinanzierungen fest. Die finanzielle Förderung muss vor jedem Kindergarten-Projekt erneut beantragt werden.