Ausländische Abschlüsse müssen zunächst in Deutschland anerkannt bzw. bewertet  und übersetzt werden. Die Anerkennung/Bewertung erfolgt zum Beispiel über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Wo und wie genau hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie tätig werden möchten. Im Anschluss daran wird durch das Landesjugendamt geprüft, ob Sie die Vorgaben der Personalvereinbarung erfüllen. Das ist Voraussetzung für eine Tätigkeit im Kindergarten.

Wo Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen können, darüber informiert Sie dieses Portal:
www.anerkennung-in-deutschland.de.