Hilfen zur Erziehung sind Unterstützungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe (§§ 27–35 SGB VIII), die Familien unterstützen, wenn Schwierigkeiten in der Erziehung oder im familiären Zusammenleben bestehen. Sie sollen das Wohl des Kindes sichern und die Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe stärken. Hilfen zur Erziehung richten sich an folgende Personenkreise: Familien sowie Kinder und Jugendliche, die vorübergehend Unterstützung benötigen, um Entwicklungsrisiken abzubauen, Konflikte zu bewältigen und ein stabiles, förderliches Umfeld zu schaffen.
Zu den Hilfen zur Erziehung gehören unter anderem:
- Beratung und Erziehungsbeistandschaft
- sozialpädagogische Familienhilfe
- Tagesgruppen
- Vollzeitpflege (Pflegefamilien)
- Heimerziehung/Wohngruppen
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.