Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Kinderbetreuung
Sie haben Fragen zur Verfügbarkeit von Plätzen, Kosten und Fördermöglichkeiten? Wir haben die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt. Für individuelle Beratung stehen Ihnen unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Unternehmen in den Regionen gerne zur Verfügung.
Wie erfolgt die Aufnahme der Kinder in eine Kooperationseinrichtung?
Aufnahme in eine Kooperationseinrichtung
Zum Beginn jedes Kindergartenjahres im August werden neue Kinder aufgenommen. In Einrichtungen mit freien Plätzen ist jederzeit eine Aufnahme möglich. FRÖBEL verfügt über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Personalvertretungen hinsichtlich der Platzvergabe, entsprechend den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. des Personalvertretungsrechts.
Welche Öffnungszeiten haben FRÖBEL-Kindergärten?
Flexible Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten berücksichtigen die Bedürfnisse des Unternehmens. FRÖBEL verzichtet in fast allen Kindergärten auf die Ferienschließzeiten, sodass die Kinder das ganze Jahr über betreut werden können. Im Rahmen einer Kooperation werden individuelle Lösungen für Betriebe gefunden, bei denen z.B. im Schichtdienst gearbeitet wird.
Hat ein Kooperationsunternehmen Einfluss auf pädagogische Angebote des Kindergartens?
Gemeinsam Bildungsschwerpunkte setzen
Im Rahmen der Kooperationen ist es möglich, Bildungsschwerpunkte im pädagogischen Alltag des Kindergartens zu setzen, die sich an der Unternehmensphilosophie des Kooperationspartners orientieren. Ein als "Haus der kleinen Forscher" zertifizierter Kindergarten bietet zum Beispiel über das reguläre Bildungsprogramm hinaus besondere naturwissenschaftliche, mathematische und technische Angebote für die Kinder.
Wie errechnen sich die Kosten, die dem Kooperationsunternehmen entstehen?
Festlegung der Kosten
Für die Bereitstellung von Belegplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens fallen monatliche Gebühren an. Die Kosten für Kooperationsunternehmen richten sich nach Art und Umfang der Kooperation, den Betriebskosten und der regionalen Finanzierung. Besondere pädagogische Angebote, die Anzahl der Kooperationsplätze oder eine Sonderregelung in Bezug auf die Gebäudenutzung können maßgebliche Kriterien sein.
Für wen gibt es Möglichkeiten, Fördermittel zu beantragen?
Öffentliche Förderung
Um die öffentliche Förderung eines Kindergartens durch die Gemeinde in Anspruch nehmen zu können, muss der Träger von der zuständigen Jugendbehörde in einem Prüfverfahren als "Träger der freien Jugendhilfe" anerkannt worden sein. FRÖBEL ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.
Wie wird sichergestellt, dass ein Platz verfügbar ist, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter diesen benötigt?
Abstimmung des Platzbedarfs
Der tatsächliche Bedarf an Plätzen sollte immer möglichst frühzeitig vereinbart werden, damit unsere Einrichtungsleitungen rechtzeitig auf den Bedarf reagieren und Plätze reservieren können. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, Kinder betriebs- oder wohnortnah zu betreuen. Damit ist eine Flexibilität auch bei akut auftretendem Bedarf gegeben.
Welche staatlichen Förderungen gibt es?
Föderale Richtlinienkompetenz
Die Richtlinienkompetenz bei der frühkindlichen Erziehung liegt bei den Bundesländern. Jedes Bundesland regelt in seiner Gesetzgebung grundsätzlich die Finanzierung eines Kindergartens – die jeweilige Gemeinde legt die Höhe der Finanzierung, der Elternbeiträge oder möglicher Sonderfinanzierungen fest. Die finanzielle Förderung muss vor jedem Kindergarten-Projekt erneut beantragt werden.
Wer ist verantwortlich für das pädagogische Personal?
Verantwortung für Personal beim Träger
Die Auswahl des pädagogischen Personals und alle damit im Zusammenhang stehenden personalwirtschaftlichen Vorgänge verantwortet FRÖBEL. FRÖBEL ist einer der größten Träger der Jugendhilfe und gleichermaßen erfolgreich wie erfahren bei der Akquise und im Management engagierter pädagogischer Fachkräfte.
Welchen Nutzen haben Unternehmenskooperationen für die FRÖBEL-Kindergärten?
Beidseitiger Nutzen von Unternehmenskooperationen
Der Erlös aus den Unternehmenskooperationen ermöglicht ein besonderes pädagogisches Angebot über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, spezielle kreative Projekte sowie den Einsatz von zusätzlichem Personal, beispielsweise zur Umsetzung der bilingualen Erziehung.
Wer trägt das wirtschaftliche Risiko aus dem Betrieb der kooperierenden Einrichtung?
Betriebsrisiko liegt beim Träger
Das wirtschaftliche Risiko des Kindergartenbetriebes trägt FRÖBEL. Die Einrichtungsleitung wird durch eine Geschäftsleitung in der Region und ein interdisziplinäres Team aus wissenschaftlich-pädagogischem Fachpersonal, Kaufleuten und Jurist*innen der Hauptgeschäftsstelle in Berlin unterstützt und beraten. Wirtschaftlich nachhaltiges Handeln hat eine hohe Priorität bei FRÖBEL.

Stefanie Rausch
Bereich Berlin/Brandenburg

Claudia Lauterbacher
Bereich Ost

Oliver Just
Bereich West