Kinder haben Rechte! Die Rechte von Kindern und die Entfaltung ihrer Bildungschancen stehen bei Fröbel im Mittelpunkt. Um die Rechte von Kindern im pädagogischen Alltag aufzugreifen und umzusetzen, handeln die Fachkräfte bei Fröbel nach den drei Prinzipien Beziehung, Individualisierung und Partizipation. Acht Rechte der Kinder sind in unserem pädagogischen Leitbild verankert und werden im Alltag umgesetzt (siehe auch „Kinderschutz“).
Das Wohl und der Schutz der uns anvertrauten Kinder sind für uns oberstes Gebot. In allen Einrichtungen gilt das Fröbel-Kinderschutzkonzept „Kinder schützen – Familien unterstützen – Fachkräfte stärken“. Grundlage hierfür sind die in der UN-Kinderrechtskonvention formulierten Kinderrechte, allen voran das Recht von Kindern auf Schutz vor Gewalt, das Recht auf lebenswürdige Bedingungen sowie das Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und Partizipation. Ebenso leitet sich unser Schutzauftrag aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, dem Bundeskinderschutzgesetz sowie dem Fröbel-Leitbild ab.
Im Sinne dieser Schutzrechte übernehmen unsere pädagogischen Mitarbeitenden in enger Zusammenarbeit mit dem Fröbel-Kinderschutzteam Verantwortung, wenn sie Gefährdungen von Kindern in unseren Einrichtungen oder in ihrem weiteren Lebensumfeld wahrnehmen.
Der Begriff Kindertageseinrichtung steht für alle Einrichtungen bei Fröbel: Krippen, Kindergärten, Häuser für Kinder, Horte, Tagesgruppen.