Gerade in warmen Sommermonaten kommt häufig die Frage nach Bade- und Planschmöglichkeiten auf. Da dies Gefahren birgt, stellen unsere Einrichtungen keine Planschbecken, Pools oder Ähnliches auf dem Außengelände zur Verfügung. Gleichwohl heißt dies jedoch kein Verzicht auf Wasseraktivitäten: Es gibt Wasserspiele und Sprenger, die von jeder Einrichtung individuell genutzt werden können. Hierfür können entsprechende Badekleidung und Handtücher mitgebracht werden.
Grundausstattung
Zu einer Grundausstattung gehören alltagstaugliche, wetter- und saisongerechte Kleidung, eine Regenjacke und -hose sowie Gummistiefel. Außerdem sollte immer mindestens eine weitere Garnitur Wechselkleidung (Unterwäsche und Oberbekleidung) als Ersatz für Ihr Kind vorhanden sein. Ihr Kind sollte zudem Hausschuhe mit einer rutschfesten Sohle tragen.
Hinweise
Die Kleidungsstücke Ihres Kindes dürfen keine Kordeln enthalten, da sie Verletzungen verursachen können. Auch das Tragen von Halsketten ist ein Sicherheitsrisiko (Strangulationsgefahr). Markieren Sie bitte alle Wäscheteile und weitere persönliche Dinge mit dem Namen Ihres Kindes. Fundsachen werden gesammelt. Für die mitgebrachten Sachen wird in unseren Einrichtungen keine Haftung übernommen.
Beteiligung und Beschwerden der Kinder
Kinder haben das Recht, dass sie sich in persönlichen Angelegenheiten beschweren können und Erwachsene diese Beschwerden ernst nehmen. Alle Fröbel-Einrichtungen entwickeln angemessene und individuelle Verfahren zur Beteilung von Kindern sowie zur Aufnahme und Bearbeitung von Beschwerden von Kindern. Damit wird Kindern die Möglichkeit gegeben, ihre Rechte wahrzunehmen, an Belangen der Einrichtung beteiligt zu werden und auf Missstände aufmerksam zu machen.
Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Familien
Beschwerden
Die pädagogischen Mitarbeitenden sind für die Familien auch bei Beschwerden erste Ansprechpersonen. Natürlich kann die von Ihnen gewählte Elternvertretung ebenso vermitteln. Sollte Ihr Anliegen nicht ausreichend oder nicht zufriedenstellend geklärt werden können, wenden Sie sich bitte an die Leitung, die im Rahmen des Fröbel-Beschwerdemanagements eine Klärung herbeiführen wird. Die Verantwortung für alle Einrichtungen einer Region trägt die regionale Geschäftsleitung. Gemeinsam mit der Fachberatung sind unsere Geschäftsleitungen für Sie da, wenn Ihr Anliegen nicht mit der Einrichtung geklärt werden kann. Für alle Angelegenheiten, die das gesamte Unternehmen betreffen, ist die Hauptgeschäftsstelle in Berlin zuständig.
Elternvertretung
Zu Beginn eines jeden Kindergarten- bzw. Schuljahres wählen die Familien eine Elternvertretung. Die Elternvertretung eines Hauses bildet gemeinsam mit der Leitung und eventuell weiteren pädagogischen Fachkräften den Elternausschuss bzw. die Vertretung der Familien. Dieses Gremium kommt regelmäßig zu einem intensiven Austausch zusammen und trifft Vereinbarungen. Die Leitung informiert in den Sitzungen über relevante Angelegenheiten des Betreuungsbetriebs und der pädagogischen Arbeit. Über die Elternvertretung haben alle Familien die Möglichkeit, ihre Interessen einzubringen.
Vor der Aufnahme Ihres Kindes wird ein Betreuungsvertrag zwischen Fröbel und Ihnen unterzeichnet. Dieser regelt die wesentlichen Pflichten beider Parteien und enthält wichtige Informationen für Sie.
Die Bezugsfachkraft ist eine im Vorfeld festgelegte pädagogische Fachkraft, zu der Ihr Kind während der Eingewöhnungsphase eine sichere Basis aufbaut und die für Sie als erste Ansprechperson dient. Die Bezugsfachkraft wird Ihr Kind durch den Alltag begleiten und mit Ihnen die Entwicklungsgespräche führen.
In vielen Fröbel-Einrichtungen können Kinder Bücher ausleihen und für einen festgelegten Zeitraum mit nach Hause nehmen. Einige Einrichtungen verfügen dafür über eine als Kinder-Bücherbox umgebaute Telefonzelle, andere haben eine eigens dafür eingerichtete Bibliothek. Fragen Sie bei Interesse gerne in Ihrer Einrichtung nach.
Um gemeinsam das Beste für Ihr Kind zu erreichen, brauchen Sie und Ihre Kindertageseinrichtung ein gutes und offenes Miteinander. Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft lebt von gegenseitigem Vertrauen, einer guten Kommunikation in beide Richtungen und davon, dass Ihnen ein Einblick in den pädagogischen Alltag gegeben wird und Sie kontinuierlich über Ihr Kind informiert werden. Benachrichtigen Sie die pädagogischen Fachkräfte bitte persönlich über besondere Situationen zu Hause, damit diese Ihr Kind optimal begleiten und unterstützen können.
Abholpersonen
Wenn eine andere Person Ihr Kind abholen soll, benötigt die Kindertageseinrichtung eine schriftliche Vollmacht mit Datum und Ihrer Unterschrift, die Sie bitte spätestens am Morgen des entsprechenden Tages mitbringen. Es ist auch möglich, Dauervollmachten zu erteilen, wenn Dritte regelmäßig Ihr Kind abholen. Durch ein gültiges Ausweisdokument muss sich die Abholperson gegenüber der pädagogischen Fachkraft ausweisen.
An- und Abmeldung
Beim Bringen und Abholen ist immer eine persönliche An- bzw. Abmeldung bei einer pädagogischen Fachkraft erforderlich – dies gilt auch, wenn Sie Ihr Kind im Garten abgeben oder abholen. Bitte achten Sie beim Betreten und Verlassen des Geländes unbedingt darauf, Türen und Garteneingänge wieder sicher zu schließen, damit sie nicht zur Gefahrenquelle für andere Kinder werden. Achten Sie insbesondere in den Bring- und Abholsituationen darauf, keine fremden Personen in die Einrichtung zu lassen und die Nutzung von Mobiltelefonen auf das Nötigste zu begrenzen. (Zum Umgang mit Fotoaufnahmen in der Einrichtung siehe auch „Fotos“.)
An- und Abwesenheiten
Damit alle Kinder an den pädagogischen Angeboten teilnehmen können, behalten Sie bitte im Blick, wann diese stattfinden. Sollte Ihrem Kind eine Teilnahme an den täglichen Ritualen, zum Beispiel am Morgenkreis oder an besonderen Veranstaltungen oder Ausflügen nicht möglich sein, informieren Sie bitte die pädagogischen Fachkräfte. Im Fall einer tageweisen oder längeren Abwesenheit geben Sie bitte der Leitung eine mündliche oder schriftliche Information.