FRÖBEL setzt Whistleblower-Richtlinie um
Mit einer neuen Richtlinie wird der Schutz hinweisgebender Personen gestärkt. Zum heutigen Stichtag setzt FRÖBEL das Gesetz unternehmensweit um.
Zum 1. September setzt FRÖBEL das Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) um. Diese Bestimmung ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Diese legt erstmals einen Schutz für alle Menschen fest, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Straftaten oder Verstöße gegen Compliance-Richtlinien erhalten oder beobachten und Hinweise dazu weitergeben. Personen, die von einer Straftat wissen oder vermuten, dass sie bald erfolgen wird, sind aufgefordert, dies zu melden. Das Hinweisgeberschutzgesetz sichert zu, dass diese Personen keine beruflichen oder sonstige Nachteile erleiden dürfen.
FRÖBEL hat dazu einen eigenen Meldekanal eingerichtet, über den Hinweisgeber sich mit dem Unternehmen in Verbindung setzen können. Dieser Weg der Kontaktaufnahme erfüllt die besonderen Anforderungen an die Datensicherheit. So können Hinweise auch vollständig anonym an FRÖBEL weitergegeben werden, was Hürden abbaut. Wenn ein Hinweis eingegangen ist, besteht für FRÖBEL die besondere Verpflichtung, vertraulich damit umzugehen. Die internen Meldestellenbeauftragten müssen die Hinweise nach den Vorgaben des Gesetzes bearbeiten und dürfen nur die Personen informieren, die hier Verantwortung übernehmen müssen. Der Gesetzgeber hat auch Antwortfristen definiert, die festlegen, wann Hinweisgebende darüber informiert werden müssen, welche Maßnahmen zur Abklärung des Vorwurfs ergriffen wurden.
Was das Hinweisgeberschutzgesetz für FRÖBEL bedeutet
Seit einigen Jahren hat FRÖBEL bereits ein internes Meldesystem, das Probleme und Missstände transparent macht. Der Meldekanal im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes ergänzt das bereits etablierte Verfahren um die Möglichkeit, vollständig anonymisiert mit FRÖBEL in Kontakt zu treten. Außerdem trägt dieser Meldekanal den hohen Anforderungen des Datenschutzes Rechnung, da die Kommunikation über eine spezielle Software läuft. Insofern ändert sich für Mitarbeitenden und Hinweisgebende praktisch sehr wenig. Gleichzeitig erhöhen sich die Datensicherheit und der Persönlichkeitsschutz. Somit können hinweisgebende Personen nun auf hundertprozentige Anonymität vertrauen.
Damit verbunden sind weitere Vorteile. Die Hinweisgebenden haben nun nicht nur die Sicherheit, dass Missstände bekannt werden, sondern auch, dass sie als Überbringende der Nachricht keine negativen Folgen fürchten müssen. Jeder Hinweis kann ein wichtiger Beitrag sein, Schaden von Kindern, Mitarbeitenden und dem Unternehmen abzuwenden. Ein Hinweis kann auch dazu führen, bereits entstandenen Schaden wiedergutzumachen und dauerhaft Abhilfe zu schaffen. Denn FRÖBEL ist sich der besonderen Verantwortung gegenüber den Kindern, Familien und Mitarbeitenden sehr bewusst.