Politik und Gesellschaft 30. Juli 2026 · MKu

Neues Kita-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz: Was kommt bei den Kitas an?

Erstmals sollen bundesweit verbindliche Standards für die Kindertagesbetreuung gelten. Fröbel begrüßt diesen Systemwechsel ausdrücklich – und macht in seiner Stellungnahme konkrete Vorschläge.

Bildquelle: Fröbel e.V./Franziska Werner

Gute Bildung beginnt lange vor der Schule. Was in den ersten Lebensjahren gelingt oder versäumt wird, prägt Bildungsbiografien nachhaltig. Genau hier setzt der Referentenentwurf des KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetzes (SCQEG) an, zu dem Fröbel jetzt Stellung genommen hat.

Der Entwurf vollzieht einen echten Paradigmenwechsel: An die Stelle befristeter Programme treten dauerhafte, im SGB VIII verankerte Rechtsansprüche. Erstmals verknüpft ein Bundesgesetz pädagogische Aufgaben mit konkret bezifferten Personalressourcen – etwa mindestens zwei Stunden je Kind für die Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands und mindestens 30 Minuten pro Woche für die Planung und Begleitung der anschließenden Förderung. Hinzu kommen ein verbindlicher Fachberatungsschlüssel, zusätzliche Fachkraftstunden für Einrichtungen mit besonderen Herausforderungen und ein bundesweites Qualitätsmonitoring.

„Der Entwurf überführt die Qualitätsentwicklung aus dem Modus befristeter Programme in dauerhaftes Leistungsrecht. Das ist der große Wurf, den die frühe Bildung seit Jahren braucht", sagt Fröbel-Geschäftsführer Stefan Spieker. „Wir messen das Gesetz an einer einzigen Frage: Was kommt bei den Kindern und den Fachkräften in den Einrichtungen tatsächlich an?"

Aus dieser Perspektive der Praxis hat Fröbel seine Anregungen formuliert. Drei Punkte stehen im Mittelpunkt:

  • Ressourcen müssen durchgereicht werden. Die neuen Zeitkontingente für Feststellung und Förderung dürfen nicht auf dem Weg durch die föderalen Ebenen versickern. Fröbel schlägt vor, im Gesetz klarzustellen, dass die Refinanzierung der normierten Ressourcen alle Einrichtungen erreicht – unabhängig von ihrer Trägerschaft.
  • Transparenz statt Brutto-Schlüssel. Die neue Bemessungssystematik für die personelle Ausstattung kann die bisherige Praxis intransparenter Personalschlüssel beenden. Dafür sollten die einzelnen Komponenten – unmittelbare und mittelbare pädagogische Arbeit, Ausfallzeiten, Leitungszeit und Praxisanleitung – künftig getrennt ausgewiesen werden. So wird sichtbar, wie viel Zeit tatsächlich beim Kind ankommt.
  • Digital von Anfang an. Erhebung, Förderung, Datenübermittlung an die Grundschule und Monitoring funktionieren nur mit digitalen Verfahren und einheitlichen Datenstandards. Papiergebundene Dokumentation würde Fachkräfte belasten, statt sie zu entlasten. Was möglich ist, zeigt Fröbel bereits heute: Seit dem Kita-Jahr 2025/26 begleiten unsere Einrichtungen die Sprachentwicklung von jährlich 17.000 Kindern mit dem wissenschaftlich fundierten Beobachtungsverfahren BaSiK – alltagsintegriert und digital gestützt.

Wichtig ist Fröbel dabei: Feststellung und Förderung gehören in die Kita – zu den vertrauten Bezugspersonen, die die Entwicklung jedes einzelnen Kindes am besten kennen. Einer Vorverlagerung schulischer Formate in die Kindertagesbetreuung erteilt die Stellungnahme eine klare Absage.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Der Referentenentwurf geht nun in die weitere Abstimmung; die wesentlichen Pflichten sollen ab 2029 greifen. Fröbel bringt seine Expertise aus über 250 Krippen, Kindergärten und Horten gerne weiter in das Verfahren ein. „Mit einer geschärften Ausgestaltung kann das SCQEG zum Fundament bundesweit vergleichbarer Qualität werden", so Stefan Spieker. „Die Kombination aus verbindlicher Sprach- und Entwicklungsstandsfeststellung, abgestimmter Förderung und bezifferten Ressourcen leben wir in unseren Einrichtungen schon heute. Jetzt geht es darum, dass alle Kinder in Deutschland davon profitieren."

Die vollständige Stellungnahme von Fröbel zum SCQEG finden Sie hier.