Pädagogische Ergänzungskräfte für die Betreuung von Kindern aller Altersgruppen sind Personen mit einer mindestens zweijährigen, überwiegend pädagogisch ausgerichteten, ab­geschlossenen Ausbildung. Dies sind zum Beispiel Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen.

In einigen Bundesländern sind weitere Berufsabschlüsse für eine Tätigkeit als pädagogische Ergänzungskraft anerkannt, so zum Beispiel Logopäd*innen, Kinderkrankenschwestern und –pfleger sowie Heilpädagog*innen. Für diese Berufsgruppen gibt es zunehmend auch Angebote für eine verkürzte Ausbildung zur staatlich anerkannten Fachkraft.

Über die konkreten Möglichkeiten informieren die regionalen Geschäftsstellen von Fröbel in den einzelnen Bundesländern.