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25 Jahre Kinderrechtskonvention in Deutschland
FRÖBEL stärkt das Recht von Kindern auf gewaltfreies Aufwachsen mit einer internen Kampagne
Vor 25 Jahren, am 5. April 1992, trat in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft, mit der die internationale Staatengemeinschaft 1989 einen Meilenstein im globalen Kampf für die Rechte von Kindern gesetzt hat. Mit der Unterzeichnung verpflichteten sich die Staaten, sich aktiv für das Wohl des Kindes einzusetzen. Das Wohl des Kindes beinhaltet sehr viel mehr als körperliche Unversehrtheit, Zugang zu Nahrung, Wasser und medizinischer Versorgung: Kinder haben u. a. das Recht, in einer gewaltfreien Umgebung ohne Diskriminierung zu leben, das Recht auf Betreuung und das Recht auf Bildung.
Anlässlich des Jubiläums fordern Familienministerin Manuela Schwesig, Justizminister Heiko Maas, die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen sowie zahlreiche Menschen- bzw. Kinderrechtsorganisationen – darunter UNICEF, die National Coalition, die Liga für das Kind und das Deutsche Institut für Menschenrechte – die Rechte von Kindern endlich auch in das Grundgesetz aufzunehmen (aktuelle Kampagne: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de). FRÖBEL begrüßt diese Initiative ausdrücklich.
Als Träger von Kindertageseinrichtungen nehmen wir die Rechte von Kindern sehr ernst. Die kontinuierliche Reflexion der Kinderrechte, dokumentiert in unserem pädagogischen Leitbild, ist fester Bestandteil der pädagogischen Praxis in FRÖBEL-Einrichtungen. Insbesondere die Rechte auf Beteiligung, Förderung und Schutz wurden in den Teams ausführlich diskutiert. Unter Partizipation verstehen wir nicht nur, Kinder in verschiedenen Formen an Entscheidungen zu beteiligen sondern in unserem pädagogischen Handeln vom Kind aus zu denken. Das FRÖBEL-Kinderschutzkonzept, das dem Leitmotiv „Kinder schützen – Eltern unterstützen – Erzieher*innen stärken“ folgt, bietet den Leitungen und pädagogischen Fachkräften Orientierung und Unterstützung und wird im engen Austausch mit der Praxis kontinuierlich weiterentwickelt. Darin sind ist unser gesetzlicher Auftrag sowie die Verfahrensabläufe beschrieben und unser eigener Anspruch dokumentiert. In jeder Einrichtung gibt es einen jederzeit für alle Erzieherinnen und Erzieher zugänglichen Kinderschutzordner, in dem alle Schritte und zu ergreifenden Maßnahmen für mögliche Fälle von Kindeswohlgefährdung beschrieben sind, und dessen Inhalt jede pädagogische Fachkraft bei FRÖBEL kennt.
Aktuell steht bei FRÖBEL das Recht von Kindern auf gewaltfreies Aufwachsen im Mittelpunkt und soll zum Ende des Jahres im pädagogischen Leitbild verankert werden. Jeden Monat bekommen die Teams in den Einrichtungen ein Impulsblatt, das sie dabei unterstützt, sich mittels vielfältiger Methoden und unter verschiedenen Blickwinkeln mit dem achtsamen Umgang mit Kindern auseinanderzusetzen. Ziel ist es, noch stärker eigenes pädagogisches Handeln zu reflektieren und die Bedingungen zur Entfaltung der kindlichen Potentiale für alle Kinder täglich neu in den Blick zu nehmen.
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