Aktuelles · Politik und Gesellschaft · Pressemitteilung 26. Februar 2018 · (jmei)

Bildungsqualität muss vor Elternbeitragsbefreiung stehen

Der Brandenburger Landtag hat am 23. Februar 2018 den Gesetzentwurf von SPD und Linke zum Einstieg in die Beitragsfreiheit veröffentlicht. Der Gesetzentwurf sorgt für neuen Verwaltungsaufwand.

Der Brandenburger Landtag hat am 23. Februar 2018 den Gesetzentwurf von SPD und Linke zum Einstieg in die Beitragsfreiheit veröffentlicht. Damit müssten Eltern in Brandenburg ab dem 1. August 2018 für das letzte Kitajahr keine Elternbeiträge mehr zahlen. Zudem wird ein pauschaler Elternbeitrag von 115 Euro pro Monat und Kind vorgeschlagen, den die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Trägern von Kindertageseinrichtungen zum Ausgleich zahlen sollen.

Die Elternbeitragsbefreiung an sich ist ein guter Vorstoß. „Jedoch muss Bildungsqualität vor Elternbeitragsbefreiung stehen“, so Stefan Spieker, Geschäftsführer der FRÖBEL Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH. Um Eltern zu entlasten, schlägt Spieker stattdessen vor, die Kostenbeteiligung der Eltern am Kitaessen aufzuheben. „Damit könnte man in allen Kitas kostenlos Frühstück, Mittag und Vesper zur Verfügung stellen. Davon würden am Ende alle profitieren – Eltern, Träger und vor allem die Kinder.“

Eine Erstattungspauschale von 115 Euro bietet nur für 55 Prozent der Träger eine auskömmliche Finanzierung. Damit müsste nahezu jeder zweite Träger ein aufwendiges Kostennachweisverfahren führen. „Das ist ein Verwaltungsaufwand, den kein Träger leisten kann. Zumal der Träger nicht der Empfänger der Elternbeiträge ist, sondern die Gelder nur an die Kommunen durchgeleitet werden“, so Spieker weiter. „Sinnvoller wäre es, die Pauschale soweit anzuheben, dass mindestens 75 Prozent der Träger eine auskömmliche Finanzierung ohne Kostenerstattungsverfahren gegenüber dem Landkreis erhalten.“

Mit dem Gesetzesentwurf verpasst die Landesregierung auch die Chance, einheitliche Elternbeiträge für alle Einrichtungen einer Kommune sicher zu stellen. So bleibt ein Nebeneinander von Beitragsordnungen der Träger und der Kommunen mit allen Risiken der korrekten Beitragskalkulation zu befürchten. „Einfacher und gerechter wäre es, wenn ausschließlich die Kommune mit einer Beitragssatzung die Beiträge für alle Einrichtungen der Gebietskörperschaft erhebt“, so Stefan Spieker abschließend.

Über FRÖBEL

FRÖBEL ist Deutschlands größter überregionaler gemeinnütziger Träger von Kindertageseinrichtungen. FRÖBEL betreibt seine Einrichtungen in zehn Bundesländern. Gegenwärtig werden in Deutschland rund 14.000 Kinder in 160 Einrichtungen von 3.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut. In Brandenburg werden rund 4.100 Kinder in 37 Kitas betreut.

Weitere Informationen:

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Pressesprecherin
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