Aktuelles · Pressemitteilung 22. Mai 2019 · SL/HO

Kinderrechte ins Grundgesetz

FRÖBEL unterstützt die Initiative "Kinderrechte ins Grundgesetz", um den individuellen Anspruch von Kindern auf ein gutes, gesundes und partizipatives Aufwachsen zu stärken.

"Kinder haben ein Recht auf gewaltfreies Aufwachsen", steht neben weiteren elementaren Rechten im FRÖBEL-Leitbild.

Im Pädagogischen Leitbild gibt FRÖBEL das Versprechen, die Rechte von Kindern und die Entfaltung ihrer Bildungschancen in den Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit zu stellen. Die Rechte von Kindern sind zentral für unser pädagogisches Verständnis in allen Einrichtung und das Wirken von FRÖBEL als Ganzes.

"Kinder fühlen sich ernst genommen, wenn sie ihre Rechte kennen und gleichzeitig erleben, dass diese durch die Erwachsenen und im Miteinander durch sie und die anderen Kinder geachtet werden", betont FRÖBEL-Geschäftsführerin und Kinderpsychologin Dr. Gudrun Rannacher. "Das stärkt Kinder in ihrer Würde und Selbstwirksamkeit und fördert die Entwicklung ihrer Persönlichkeit und ihrer Kompetenzen."

Über die im Leitbild festgehaltenen Rechte drückt sich aus, wie Kinder bei FRÖBEL gesehen werden: als selbstständige, selbstbewusste Menschen, die ihren eigenen Kopf haben und ihren Alltag in der Gemeinschaft mitgestalten dürfen.

FRÖBEL unterstützt die Forderung, die Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen, ausdrücklich. "Von der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz versprechen wir uns eine Stärkung der besonderen Bedürfnisse und Interessen von Kindern in der politischen und gesellschaftlichen Wahrnehmung", so Dr. Rannacher. "

Wichtig ist, dass die Kinderrechte so im Grundgesetz verankert werden, dass sie auch konkrete Wirkung entfalten können. Dr. Rannacher dazu: "Kinder haben besondere Bedürfnisse, die das Grundgesetz bisher nicht angemessen berücksichtigt und die dadurch nicht einklagbar sind. Deshalb fordern wir, die Kinderrechte in geeigneten Artikeln im Grundgesetz so zu verankern, dass sie nicht lediglich als Leitlinien fungieren, sondern tatsächlich einklagbar sind."

FRÖBEL ist Mitglied der National Coalition Deutschland, dem Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Mehr Informationen zum Leitbild von FRÖBEL: www.froebel-gruppe.de/leitbild 

Hintergrund der Social-Media-Aktion „Kinderrechte ins Grundgesetz“

2019 wird die UN-Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund findet in Deutschland ein wichtiger politischer Prozess statt: die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Die Regierungskoalition aus Union und SPD hat in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen, die Grundrechte von Kindern ins Grundgesetz in dieser Legislaturperiode aufzunehmen. Es ist Zeit, diese historische Chance laut und deutlich mit Aktivitäten aus der Zivilgesellschaft zu begleiten. FRÖBEL unterstützt dieses Vorhaben und beteiligt sich an der Social-Media-Aktion „Kinderrechte ins Grundgesetz“.

Mehr zur Social-Media-Aktion unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de/social-media-aktion  

Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“

Seit Herbst 2018 hat sich eine breite Initiative bestehend aus rund 50 Organisationen der Zivilgesellschaft gegründet, um gemeinsam öffentlichkeitswirksame Aktionen vorzunehmen, umso die Dringlichkeit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu verdeutlichen. Ziel der Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“ ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene darüber zu informieren, warum Kinderrechte im Grundgesetz notwendig sind, für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zu werben und Diskussionen zu dem Thema anzuregen.

Mehr Informationen dazu unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de