Aktuelles · Politik und Gesellschaft 09. Juni 2021 · HO

Kinderrechte ins Grundgesetz – auf ein Neues!

Die Änderung der Verfassung durch die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz sollte längst umgesetzt sein - nun ist die Initiative (vorerst) gescheitert. Das bietet auch Chancen.

Damit Kinder ihre Rechte nicht nur kennen, sondern auch einfordern können, braucht es eine wirksame Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz (Foto: FRÖBEL e.V./Bettina Straub)

Die Bundesregierung hatte es sich nach der letzten Bundestagswahl ins Pflichtenheft geschrieben: Die Kinderrechte sollten, immerhin drei Jahrzehnte nach der Festschreibung der UN-Kinderrechtskonvention, in der Verfassung verankert werden. Vier Jahre später, kurz vor der nächsten Bundestagswahl im Herbst, ist das Projekt nun gescheitert, weil die Regierungsfraktionen sich nicht auf eine gemeinsame Formulierung einigen konnten.

FRÖBEL-Geschäftsführer Stefan Spieker sagt, mit Rückblick auf die Pandemie: „In den vielen Monaten der Pandemie haben in aller Deutlichkeit gesehen, wie dringend geboten die Stärkung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und Familien in diesem Land ist. Vieles wurde ihnen nach den Erfahrungen des ersten Lockdowns versprochen, aber am Ende wurden die Interessen, Bedürfnisse und Rechte von jungen Menschen weitgehend vergessen. Mit einer wirksamen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz hätten ganz besonders die Schutzrechte sowie das Recht auf Bildung Vorrang vor anderen berechtigten Interessen haben müssen.“

FRÖBEL engagiert sich seit Jahren im Netzwerk Kinderrechte gemeinsam mit vielen weiteren gesellschaftspolitischen für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Die Kritik an der Formulierung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurfs teilt auch FRÖBEL – viele halten sie für unzureichend und wünschen sich insbesondere eine „vorrangige“ und nicht nur „angemessene“ Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen.

Insofern bewertet Stefan Spieker das Scheitern der Gesetzesinitiative nicht nur negativ: „Es ist absolut bitter, dass dieses zentrale und überfällige Vorhaben der Koalition vor der Bundestagswahl nun nicht mehr umgesetzt werden kann. Wir sehen darin aber vor allem die große Chance, die Kinderrechte in der nächsten Legislaturperiode wirksam im Grundgesetz zu verankern. Wir wünschen uns eine Bundesregierung, die diese historische Chance ergreift. Am Ende ist uns im Sinne der Kinder eine effektive Stärkung der Kinderrechte wichtiger als eine schnelle symbolische Lösung.“ FRÖBEL wird sich weiterhin gemeinsam mit vielen starken Partnern für dieses Ziel einsetzen.