19. August 2022

Stellungnahme zum neuen Kita-Qualitätsgesetz

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) lädt FRÖBEL für eine Stellungnahme zum neuen Kita-Qualitätsgesetz (KiQuTG) ein. An einigen wichtigen Punkten greift der Entwurf zu kurz.

Als bundesweit größter freigemeinnütziger Kita-Träger wurde FRÖBEL vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu einer Stellungnahme zum neunen Kita-Qualitätsgesetz (KiQuTG) eingeladen. Dieser Einladung folgten wir gern, um wichtige Hinweise zum Referentenentwurf zu liefern und unsere Erfahrungen einfließen zu lassen. Das Erfreuliche gleich zu Beginn: Die Handlungsfelder zur eigentlichen Qualitätsentwicklung sollen zukünftig stärker in den Fokus rücken – diese Forderung stellt FRÖBEL seit vielen Jahren.

Der Referentenentwurf sieht in erster Linie vor, dass insbesondere das Thema Sprachbildung stärker bedacht werden muss.  Diese Entscheidung begrüßen wir ausdrücklich, da im Haushaltsentwurf der Bundesregierung aktuell keine Mittel für die Fortsetzung des Programms „Sprach-Kita: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ vorgesehen sind. So bleibt also zu hoffen, dass die Sprachbildung auch weiterhin vom Bund gefördert wird. Die Petition gegen das Programm-Aus finden Sie in Kürze hier: www.sprachkitas-retten.de.

In dem vorliegenden Gesetzesentwurf fehlt allerdings ein Handlungsfeld zur Erhebung der tatsächlichen Qualität in Kitas. In anderen Staaten mit hoch entwickelten Systemen der frühen Bildung ist ein laufendes und transparentes Qualitätsmonitoring der Kitas schon seit Jahren eine Selbstverständlichkeit.  In Deutschland hingegen ist Berlin das einzige Bundesland, in dem regelmäßige Qualitätserhebung stattfinden – das sollte sich aus unserer Sicht dringend ändern. FRÖBEL evaluiert freiwillig und auf eigenen Kosten alle Einrichtungen bundesweit.

Wir bedauern an dem vorliegenden Referentenentwurf zudem, dass Familienzentren und Kita-Sozialarbeit kein vordringliches Handlungsfeld mehr sind. Nach unseren Erfahrungen sind sie wichtige Säulen in der Zusammenarbeit mit Familien und ein wesentlicher Faktor für mehr Chancengerechtigkeit auf dem Bildungsweg der Kinder - insbesondere aus sozioökonomisch benachteiligten Familien. Für die Finanzierung solcher Maßnahmen sollte ein eigenständiges Handlungsfeld geschaffen werden. Ein hoher Qualitätsanspruch in der frühkindlichen Bildung ist auch eine Frage der Ressourcen: Unklar ist bislang jedoch, inwieweit die Beitragsfreiheit von den Ländern auch über den 30. Juni 2023 durch das Kita-Qualitätsgesetz finanziert werden kann. Die genaue Ausgestaltung ist aktuell Gegenstand der parlamentarischen Beratung.

Zudem ist klar: Nachhaltige Qualitätsentwicklung und -verbesserung ist nur möglich, wenn pädagogische Fachkräfte über ausreichend zeitliche Ressourcen verfügen. Insbesondere muss langfristig eine Anpassung des Fachkraft-Kind-Schlüssels anhand wissenschaftlicher Expertisen erfolgen und sollte zumindest den Empfehlungen der OECD folgen.

Auch, dass Innovationen mit dem neuen Gesetz gefördert werden, kommt aus unserer Sicht zu kurz. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen, die den Übergang zwischen Kita und Grundschule verbessern, aber auch die Kommunikation mit den Familien für eine gelingende und transparente Zusammenarbeit mit Familien. 

Die komplette Stellungnahme von FRÖBEL-Geschäftsführer Stefan Spieker finden Sie hier zum Download.